Allgemeines Zivilrecht
Das allgemeine Zivilrecht regelt die Rechtsbeziehungen natürlicher und juristischer Personen untereinander, die nicht speziellen Bereichen zuzuordnen sind. Maßgeblich sind insbesondere die Vorschriften des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB). Viele Rechtsprobleme des Alltags werden vom allgemeinen Zivilrecht erfasst. Neben den typischen Streitigkeiten aus Kauf-, Werk-, Dienst- oder Mietvertrag gehören hierzu auch Fragen des Schadensersatzes sowie der ungerechtfertigten Bereicherung. Besondere Beachtung verdient in diesem Zusammenhang der Verbraucherschutz und dessen gesetzliche Grundlagen.
In diesen Angelegenheiten stehe ich Ihnen gerne beratend zur Seite und vertrete Sie außergerichtlich und – nötigenfalls – bei gerichtlichen Auseinandersetzungen. Zudem entwerfe und prüfe ich für Sie Verträge und Allgemeine Geschäftsbedingungen, helfe Ihnen bei der Sicherung und Durchsetzung Ihrer Forderungen oder wehre zu Unrecht behauptete Ansprüche für Sie ab.
Arbeitsrecht
Im Arbeitsleben können mannigfaltige Konflikte auftreten, die sich nicht selten zu handfesten arbeitsrechtlichen Auseinandersetzungen entwickeln. Solche Konfliktlagen lassen sich durch eine präventive Rechtsberatung häufig vermeiden oder mithilfe eines anwaltlichen Beistands zumindest lösen.
Ich berate und vertrete sowohl Arbeitgeberinnen/Arbeitgeber als auch Arbeitnehmerinnen/Arbeitnehmer gerichtlich und außergerichtlich. Zu meinem Leistungsangebot im Arbeitsrecht gehört u.a. die Gestaltung und Überprüfung von Arbeitsverträgen, die Beratung bei der Beendigung von Arbeitsverhältnissen (Kündigung, Aufhebungsvertrag), die Gestaltung und Überprüfung von Arbeitszeugnissen sowie die Beratung bei Abmahnungen, Versetzungen und Betriebsübergang.
Verkehrszivilrecht
Die Teilnahme am Straßenverkehr ist mit einem immanenten Unfallrisiko verbunden. Kommt es zum Blechschaden, ist eine kompetente Rechtsberatung unverzichtbar. Gerne übernehme ich die Unfallregulierung und setze ihre Rechte – sofern erforderlich – auch vor Gericht durch. Ebenso biete ich Hilfestellung in sämtlichen Bereichen des Automobilkaufrechts.
Steuerrecht
Das Steuerrecht stellt eine hochkomplexe Materie dar, was vor allem auf die hohe Regelungsdichte und die Dynamik jenes Rechtsgebiets zurückzuführen ist. Das Steuerrecht hat viele Berührungspunkte zum Zivilrecht, was wiederum rechtliche Gestaltungsspielräume eröffnet. Bei all meinen Beratungsleistungen behalte ich steuerrechtliche Fragestellungen im Blick, um meinen Mandaten so eine steuerzentrierte Rechtsberatung zu bieten. Gerne vertrete ich Sie vor Finanzbehörden und im finanzgerichtlichen Verfahren.
Für Sie als Steuerschuldner biete ich zudem – ggf. zusammen mit meinen Kooperationspartnern – Hilfestellung bei der Erfüllung allgemeiner Steuerpflichten, etwa steuerlicher Buchführungs-, Aufzeichnungs- und Erklärungspflichten.